Die Grundprinzipien unserer Arbeit
Mit Gebärdenunterstützter Kommunikation möchte SignTirol einen Beitrag zur Inklusion und barrierefreien Kommunikation im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung leisten, welche die Überwindung von kommunikativen Barrieren für nicht sprechende Menschen durch alternative Formen der Kommunikation fordert.
Seit 23. Oktober 2008 gilt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Österreich, deren Ziel es ist, den „vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ (Artikel 1)
Viele Barrieren verhindern, dass Menschen mit Behinderung ihr Menschenrechte gleichberechtigt verwirklichen können. Neben den bekannten physischen oder baulichen Barrieren sind dies auch kommunikative und intellektuelle Barrieren. Im Bereich der Kommunikation sind non-verbale Menschen mit mangelnder Unterstützung für kommunikative Barrieren konfrontiert.
Diese kommunikativen Barrieren für nicht oder wenig sprechende Menschen können durch Gebärdenunterstützte Kommunikation überwunden werden. Denn nur Kommunikation ermöglicht auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und zu Bildung – und nur Bildung kann Selbstbestimmung ermöglichen.


